Schwarz-Gelb protzt mit dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Doch das geplante Gesetz ist kein Fortschritt, im Gegenteil: Es höhlt den Datenschutz von Arbeitnehmern sogar aus. Union und FDP haben der Wirtschaft erneut ein Geschenk gemacht.
Ein Gastbeitrag von Herta Däubler-Gmelin
In den vergangenen Jahren haben Bespitzelungsskandale immer wieder die Öffentlichkeit erschüttert: Selbst Top-Unternehmen wie Bahn und Telekom, ganz zu schweigen von Lidl und Aldi, nutzten die immer billigeren und einfacheren Möglichkeiten, um ihre Arbeitnehmer auszuforschen. Sie vertrauten dabei auf den schlechten Ruf des Datenschutzes, der oft als bürokratisches Monster oder als Täterschutz hingestellt wird.
Als dann das Fass doch überlief und die Unternehmensführungen in Schwierigkeiten kamen, taten diese schnell Buße. Ich war damals an der Aufklärung der Skandale beteiligt und fand diese Buße gut: Sie signalisierte Umdenken und die Einsicht, dass man so mit Arbeitnehmern nicht umgehen darf. Immer wieder betont schließlich das Bundesverfassungsgericht, dass Persönlichkeitsrechte Grundrechte sind und damit unverzichtbar für jede freie Gesellschaft. Das gilt auch für die Beschäftigten: Freiheit und Rechtsstaat hören nicht am Werkstor auf.
Nach der Bundestagswahl 2009 verblüffte die schwarz-gelbe Regierung mit dem Versprechen, Arbeitnehmer besser gegen Bespitzelung am Arbeitsplatz zu schützen. Freude und Hoffnung währten jedoch nur bis zur Vorlage des ersten Regierungsentwurfs: Der verstärkte wieder einmal die Rechte der Arbeitgeber und durchlöcherte die der Arbeitnehmer. Kein Wunder, dass dieser Entwurf in der Luft zerrissen wurde und in der Versenkung verschwand. Wie sich jetzt zeigt, leider nicht auf Nimmerwiedersehen.
Verachtung für Grundrechte von Arbeitnehmern
In dieser Woche will Schwarz-Gelb diesen Gesetzentwurf mit nur wenig Veränderungen durchpeitschen – mit den üblichen Propagandatricks: Man tue doch nur Gutes für den Schutz der Arbeitnehmer und ihrer Rechte. Das setzt darauf, dass kein normaler Mensch, schon gar kein Arbeitnehmer, diesen Gesetzentwurf liest. Vielleicht auch deshalb ist der Entwurf so verschachtelt konstruiert und kompliziert bis zur Unverständlichkeit. Wer solche Entwürfe schreibt, will Bürger abschrecken und den Datenschutz weiter in Verruf bringen. Wer sich indes die Mühe macht und den Text durchackert, erkennt: Er trägt Verachtung für die Grundrechte von Arbeitnehmern geradezu auf der Stirn.
Eine kleine Auswahl: Schwarz-Gelb protzt mit dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung. Das allerdings ist auch jetzt schon grundsätzlich durch Arbeitsgerichte verboten. Das geplante Gesetz verhindert jedoch, dass bei Verstößen Strafe droht. Es erlaubt Arbeitgebern sogar, illegal ausgeforschte Informationen gegen die Arbeitnehmer zu verwenden. Daneben werden “legale” Videokontrollen weit über das heute zulässige Maß hinaus erweitert. Und ein Arbeitgeber kann “zu Qualitätszwecken” Kontrollaufnahmen machen, sie auswerten und speichern.
Abbau von Arbeitnehmerrechten
Und weiter geht es mit dem Abbau von Arbeitnehmerrechten: Wer sich um eine Arbeitsstelle bewirbt, soll künftig auch Fragen nach seinen Vermögensverhältnissen beantworten. Er muss mitteilen, ob Ermittlungsverfahren gegen ihn laufen – bisher musste er das nur, wenn er wegen einer Straftat verurteilt war. Die gesetzliche Unschuldsvermutung soll offenbar für Arbeitnehmer nicht mehr gelten! Die Frage nach einer Schwangerschaft soll im Einstellungsgespräch weiter zulässig sein, unter Umständen auch die Frage nach Behinderungen, nur die nach Schwerbehinderungen nicht. Dieses Gesetz diskriminiert und ist zugleich fachlich schlecht gearbeitet.
Blutuntersuchungen und Psychotests zulässig
Künftig ist bei Einstellungen der ungehinderte Einsatz von Internet-Suchmaschinen zulässig; die bisherige Rechtspflicht des Arbeitgebers zu Transparenz und Mitteilung an den Bewerber sucht man vergebens. Auch Bluttests und ärztliche Untersuchungen vor einer Einstellung bleiben zulässig, obwohl sie in vielen Unternehmen überhand genommen haben. Und wer einen firmeneigenen Psychotest für Bewerber entwickeln möchte – bitte schön: Das neue Gesetz wird ihm da keinen Stein in den Weg legen.
Gestärkt werden dafür die Rechte der Arbeitgeber. So sollen Screenings bei Compliance-Sorgen von Arbeitgebern zulässig sein – wenn also ein Unternehmen den Verdacht hat, es könnte Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit vorliegen, darf die Belegschaft überwacht werden. Das ist besonders schändlich, weil Schwarz-Gelb damit letztlich legalisiert, was die Telekom und die Bahn gemacht haben. Es ist auch schädlich, weil so die berechtigten Compliance-Interessen der Unternehmen in eine üble Lizenz zur Bespitzelung der Arbeitnehmer verzerrt werden: Die stehen künftig unter Generalverdacht; sogar Zufallsfunde, die mit dem Verdacht nichts zu tun haben, können gegen sie verwendet werden.
Und wenn ein Arbeitgeber meint, es könne ein Anhaltspunkt für eine Straftat oder einen Pflichtverstoß eines Beschäftigten vorliegen, die zu fristloser Kündigung dieses Beschäftigten führen könnten, so soll er, dem Entwurf zufolge, diesen künftig heimlich ausforschen dürfen. Er soll das auch dann dürfen, wenn es um Bagatelldelikte geht, zum Beispiel um die berüchtigten Maultaschen- oder Kassenbonfälle, die in den vergangenen Jahren immer wieder einmal Anlass für Kündigungen waren.
Persönlichkeitsprofile auf Vorrat
Darüber hinaus dürfen Arbeitgeber künftig für “Planungszwecke” auch Persönlichkeitsprofile von Arbeitnehmern auf Vorrat anlegen, die inkriminierende Wertungen über die Sozialkompetenz, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit enthalten. Arbeitgeber dürfen zusätzliche ärztliche Untersuchungen der Arbeitnehmer anordnen – und dann deren anstehende Beförderung von deren Ergebnis abhängig machen. Und sie dürfen biometrische Verfahren und Ortungs-Techniken leichter einsetzen als bisher.
Das alles ist nur eine Auswahl der Verschlechterungen von Arbeitnehmerrechten; durch das geplante Konzernprivileg werden zusätzlich die Rechte der Betriebsräte in den einzelnen Unternehmen des Konzerns abgebaut. Was das alles soll, ist klar: Es geht darum, gute Stimmung bei der Wirtschaft zu machen, möglichst noch vor der Landtagswahl in Hannover. Das hilft der FDP in ihrer Not.
Und tatsächlich macht hier die Hotelprivilegien-FDP der Wirtschaft ein Geschenk; die Grundrechte-FDP scheint mausetot zu sein. Und der CDU-Wirtschaftsflügel der Union hat sich wieder einmal gegen die Arbeitnehmer durchgesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass auch Abgeordnete in CDU/CSU und FDP das nicht mitmachen. Tun sie es doch, müssen sie mit dem Ärger der Arbeitnehmer gerade jetzt vor der Bundestagswahl rechnen. Und mit zahlreichen Gerichtsverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
Quelle: Süddeutsche Zeitung, 15.01.2013
Belauscht, gefilmt und gut gerastert. Kommentar zu dem geplanten Gesetz von Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung.