Im Urteil in zwei Eilverfahren hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass Anrainer des Parks am Winterfeldtplatz für die Kosten im Höhe von insgesamt 1,7 Mio Euro aufkommen müssen. Kurz vor Ende der Verjährungsfristen schickte der Bezirk Rechnungen an 1000 Anlieger. Von den 460 Anliegern, die sich wehrten, blieben 2 übrig, die nun vor Gericht scheiterten, auch wenn das Verwaltungsgericht die Anzahl der Hausbesitzer um jene erweiterte, die nur am Rande des 200-Meter Radius rund um die Parkanlage ihre Immobilie haben.
Der eine Anlieger muß nun 150.000 Euro, der andere 10.000 für den Park bezahlen. Die Kosten für den Park entstanden auch durch Gelder zur Entschädigung der enteigneten früheren Eigentümer eines Teils der Parkfläche einschließlich der Kosten des Enteignungsverfahrens.